GKS-Siegel - Das Gütesiegel für Heilsteine und Mineralien
Was bedeutet GKS?
GKS (Gemmologisch kontrollierte Steinqualität) ist ein Kontrollsiegel für gehobene Edel- und Schmucksteinqualitäten. Es ist weder ein Produzentenzeichen noch ein Warenzeichen. Es ist nicht an eine bestimmte Methode der Bearbeitung gebunden. GKS bedeutet, dass ein Betrieb die Warensortimente Edelsteine, Mineralien, Gesteine, Steinschmuck und mineralische Präparate ausschließlich nach dem GKS-Qualitätsstandard führt. Nur wenn ein Produkt den Steinheilkunde e.V. Richtlinien entspricht, darf es mit dem Zeichen GKS ausgezeichnet werden. GKS ist ein Kontrollzeichen an dem der Konsument ein kontrolliertes und zertifiziertes Produkt erkennen kann.
Wer steht hinter dem Zeichen GKS?
Das Zeichen GKS wird vom Institut für Edelsteinprüfung (EPI) vergeben, welches Inhaber des Kontrollsiegels ist. Das EPI vergibt das GKS-Siegel völlig unabhängig von der Zugehörigkeit zu Verbänden und anderen Interessengruppen. Die Kontrollen werden von unabhängigen Prüfinstituten vorgenommen, welche die GKS-Richtlinien anwenden und vom EPI anerkannt sind.
Wer kann das GKS-Siegel erwerben?
Alle gewerblichen Handelsunternehmen, die als Groß- oder Einzelhändler mit Edelsteinen, Mineralien, Gesteinen und Steinschmuck, sowie mineralischen Präparaten handeln, können das GKS-Siegel erhalten, wenn sie bereit sind, dieses Sortiment nach den GKS-Richtlinien zu führen. Eine Mitgliedschaft im Steinheilkunde e.V. ist nicht erforderlich.
Wie sehen die GKS Richtlinien aus?
Nach den GKS Richtlinien sind Imitationen und Synthesen bei Edel- und Schmucksteinen ausdrücklich ausgeschlossen. Steine, deren physikalische Eigenschaften (z.B. Farbe, Transparenz) künstlich verändert wurden, sind ausdrücklich als gefärbt, bestrahlt, erhitzt, gewachst, stabilisiert, rekonstruiert usw. zu kennzeichnen. Giftige Mineralien sind deutlich mit einem Giftsymbol und dem Vermerk "Giftig" zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist dem Käufer von solchen Steinen ein Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen.
Mineralien und Edelsteine sind mit der korrekten mineralogischen Bezeichnung anzusprechen. Handelsnamen (z.B. "Leopardenfelljaspis") sind zugelassen, wenn der mineralogische Name beigefügt ist (z.B. Leopardenfelljaspis, Rhyolith).
Worin besteht das GKS-geprüfte Warensortiment?
Zum GKS-geprüften Warensortiment zählen Edelsteine, Mineralien, Gesteine, Steinschmuck und mineralische Präparate, die in der Steinheilkunde Verwendung finden und daher von Kunden möglicherweise mit entsprechender Absicht erworben werden. Nicht zum GKS-geprüften Warensortiment zählen Geschenk- und Gebrauchsartikel, deren regulärer Verwendungszweck eindeutig nicht heilsteinkundlicher Natur ist.
Wie werden die Richtlinien kontrolliert?
Jeder Betrieb im GKS-Kontrollprogramm wird mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Neben angekündigten Kontrollen finden auch Kontrollen ohne Ankündigung statt.
Alle Händler, die das GKS Siegel führen, erhalten eine Liste der besonders häufig manipulierten Steine. Sie verpflichten sich, neu erworbene Steine, die auf dieser Liste aufgeführt sind, nur nach vorheriger Prüfung durch ein gemmologisches Labor in ihr Sortiment zu übernehmen. Die Kontrolle hat einen vorbeugenden Charakter. Bei Abweichungen von den Richtlinien werden zusätzliche Kontrollen und ggf. Sanktionen (z.B. Löschen von der Empfehlungsliste) eingesetzt, um innerhalb eines festen Zeitraums Missstände und Versäumnisse zu beheben.